Rechtsschutzversicherung

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Warum brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?

Rechtsstreitigkeiten sind oft unvermeidbar – egal, ob Sie sich selbst ungerecht behandelt fühlen oder sich verteidigen müssen. Meinungsverschiedenheiten entstehen schnell innerhalb der Nachbarschaft, in der Arbeitswelt, im Verkehr und mit Dienstleistern. Da die meisten rechtlichen Auseinandersetzungen tatsächlich vor Gericht geklärt werden müssen, fallen hohe Kosten an. Dazu gehören Honorare für Anwälte, Sachverständige und Gutachter sowie anderweitig anfallende Gerichtskosten wie Vergleichszahlungen und Kosten des Gegners, falls Sie wider Erwarten nicht Recht bekommen. Unterschätzen Sie also nicht die finanziellen Mittel, die Sie ohne Rechtsschutzversicherung aufbringen müssten, um für Ihr Recht einzustehen und sich gegen Unrecht zu schützen.

Was leistet eine Rechtsschutzversicherung?

Im Versicherungsfall übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Honorare Ihres Rechtsanwaltes, Kosten für Gutachten sowie die Anwaltskosten des Streitgegners sofern diese geltend gemacht werden können. Im Regelfall zahlt die gesamten Kosten des Rechtsstreits der Verlierer. Leider gibt es jedoch nie eine Garantie für ein positives Rechtsstreitergebnis. Sie haben bestimmt schon mal den Spruch gehört: „ Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge“ 
Würden Sie sich also auf einen Rechtsstreit mit Kosten von mehreren 1000 Euro ohne Rechtsschutzversicherung einlassen, bei dem der Ausgang ungewiss ist?  
Aber nicht immer muss ein Streit gleich vor Gericht ausgefochten werden. Viele Rechtsschutzversicherung bieten hierfür bereits spezielle Schlichtungsverfahren an und übernehmen dabei die Kosten. Beispielsweise durch eine Mediation. Dies entlastet nicht nur die Gerichte, sondern führt Sie auch schneller zu einem Ergebnis. Meist ist hierfür jedoch Kompromissbereitschaft erforderlich.

Im privaten Bereich gibt es folgende Rechtsschutzversicherungen:

Die Privat-Rechtsschutzversicherung umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers im privaten Bereich und wird sowohl Nichtselbstständigen als auch Selbstständigen angeboten.

Schadenbeispiel*:

Beim Spaziergang eines Ehepaares rutscht die Frau auf dem Gehweg auf einer glatten Eisfläche aus und zieht sich dadurch einen schmerzhaften und langwierigen Oberschenkelhalsbruch zu. Der Eigentümer des Hauses zu dem der Gehweg gehört ist seiner Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen. Das Ehepaar beauftragt einen Rechtsanwalt und macht Schadensersatzzahlungen vor Gericht geltend.

Frau Mustermann bestellt im Internet eine Pfanne. Sie stellt fest, dass diese nicht funktioniert und sendet diese zurück. Auf Grund der Benutzung soll sie nur die Hälfte des Kaufpreises zurückerhalten. Daraufhin gibt sie eine schlechte Bewertung ab. Als Antwort erhält sie eine Schadensersatzforderung aufgrund Rufschädigung.

Die Berufs-Rechtsschutzversicherung umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers im beruflichen Bereich. Unter Arbeitsrechtsschutz versteht man Streitigkeiten aus bestehenden Arbeits- und Dienstverhältnissen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Der Berufs-Rechtsschutzversicherung umfasst meist folgende Leistungsarten: Schadenersatz-, Arbeits-, Steuer-, Sozialgerichts-, Disziplinar- und Standes-, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. Arbeitnehmer erhalten eine Berufs-Rechtsschutzversicherung in der Regel nur im Rahmen von Rechtsschutzpaketen oder im Rahmen der Privat-Rechtsschutzversicherung.

Schadenbeispiel*:

Der Versicherungsnehmer wird nach langjähriger Betriebszugehörigkeit von seinem Arbeitgeber fristlos und unerwartet entlassen. Laut den tarifvertraglichen Bestimmungen ist er gezwungen, sein Gehalt jeden Monat einzuklagen. Diese Situation zieht sich über ein halbes Jahr hin. Somit steigt der Streitwert auf fast 30.000,00 Euro

Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung umfasst regelmäßig folgende Leistungsarten: Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Schadenersatz-, Steuer-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich für den Versicherungsnehmer – beziehungsweise bei der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für Nichtselbstständige für alle Versicherten – auf die Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fahrer, Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer. Bei Selbständigen ist zu beachten, dass diese einen besonderen Versicherungsschutz benötigen. Sind Sie selbständig, dann können Sie sich gerne im Bereich Gewerbekunden – Gewerberechtschutzversicherung auf meiner Homepage informieren.

Schadenbeispiel*:

Die Versicherungsnehmerin wird beim Linksabbiegen durch ein überholendes Fahrzeug gerammt und dabei schwer verletzt. Es entstehen zudem Einkommensausfälle und am geleasten Fahrzeug stellt sich ein Totalschaden heraus. Der mutmaßliche Unfallverursacher bestreitet seine Schuld. Eine Verkehrsrechtschutzversicherung hilft der Versicherungsnehmerin. Dadurch sind die Honorare vom Rechtsanwalt und weitere Kosten abgedeckt. Zudem muss für das Gericht der Unfall durch aufwendige Gutachten rekonstruiert werden, was ebenfalls teuer werden kann. Da Aussage gegen Aussage steht, ist der Ausgang des Rechtsstreites unklar. Ohne Rechtsschutzversicherung könnte sich die Geschädigte den Rechtsstreit finanziell nicht leisten.

Gerade im Straßenverkehr entstehen bereits schon bei kleineren Unfällen häufig Streitigkeiten. Es ist wichtig, bereits am Unfallort alles so gut wie möglich zu dokumentieren und bestenfalls die Polizei zur Unfallaufnahme zu rufen. Viele Rechtsanwälte raten davon ab, sich selbst mit der Versicherung des Unfallgegners auseinanderzusetzen. Es wäre besser, von Beginn an mit der Geltendmachung Ihrer Rechtsansprüche einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen.

In diesen Rechtschutzversicherungsbaustein sind Sie meist entweder als Mieter oder Eigentümer einer Immobilie versichert. Zu beachten ist hierbei, dass es für Vermieter in der Regel einen gesonderten Vermieterrechtschutz bedarf. Diese Art der Rechtsschutzversicherung schützt also entweder Ihre Interessen als Mieter zum Beispiel bei Streitigkeiten mit Ihren Vermieter oder Ihre rechtlichen Interessen als Eigentümer zum Beispiel bei Streitigkeiten mit der Hausgemeinschaft oder den Nachbarn.
Im Versicherungsantrag geben Sie in der Regel an, ob Sie zur Miete oder im Eigentum wohnen und ob Sie in einer Wohnung oder in einem Haus wohnen. 
Für gewerblich genutzte Einheiten (zum Beispiel Büro oder Werkstatt) bedarf es einem gesonderten Gewerberechtsschutz. Mehr zur Absicherung gewerblich genutzter Immobilien erfahren Sie im Bereich Gewerbekunden – Gewerberechtsschutz.

Schadenbeispiel*:

Durch einen Wasserschaden in der gemieteten Wohnung der Versicherungsnehmerin ist die Wohnung nicht mehr bewohnbar. Sanitäre Einrichtungen funktionieren nicht und zur Trocknung sind in der Wohnung Heizlüfter aufgestellt. Der Versicherungsnehmerin entstehen kosten da sie für 14 Tage in ein Hotel ziehen muss. Der Vermieter reagiert nicht. Die Versicherungsnehmerin sucht einen Rechtsanwalt auf, der die Rechte der Mieterin geltend machen wird (zum Beispiel durch Mietminderung).

Familie Mustermann lebt mit ihren Kindern bereits seit Jahren im gemieteten Haus.
Plötzlich treten in den Räumlichkeiten Schimmelschäden auf. Da eine Behebung dessen sehr kostspielig sein kann und es sich nicht um das Eigentum von Familie Mustermann handelt, wird der Vermieter in die Pflicht genommen. Herrn Mustermann ist eine schnelle Behebung sehr wichtig da, er der Schimmel in den Wohnräumen gesundheitsgefährdend sein kann.
Der Vermieter zeigt über Wochen keinerlei Aktivitäten. Familie Mustermann ist verzweifelt, die Suche nach einer anderen Immobilie ist für die  Familie sehr schwierig und teuer. Einziger Ausweg bleibt die fachliche Beratung und Unterstützung durch einen Rechtsanwalt.

Speziell auch für Vermieter können Streitigkeiten aus vielerlei Gründen entstehen. 
Allem voran Differenzen mit den Mietern zum Beispiel aufgrund ausstehender Mieteinnahmen. 
Aber auch mit anderen Wohnungseigentümern, den Nachbarn oder Ämtern können Streitigkeiten entstehen. Allgemein gilt das das Immobilien- und Mietrecht als sehr streitbar.



Schadenbeispiel*:

Mietzahlungen bleiben aus, da der Mieter seine Miete nicht mehr bezahlt. Trotzdem wird die Wohnung bewohnt und somit werden auch Kosten durch Wasserverbrauch und die Heizung verursacht. Neben der ausbleibenden Miete bleibt der Vermieter also auch noch auf diesen Nebenkosten sitzen. Mit dem Mieter lässt sich keine Einigung finden. Dieser ignoriert die wiederholten Schreiben zur Zahlungsaufforderung des Vermieters. Dem Vermieter bleibt somit nur noch der Kontakt zum Rechtsanwalt. Bis der Vermieter seine ausstehende Miete erhält oder den Mieter aus der Immobilie herausklagen kann, vergeht nicht nur viel Zeit, sondern es entstehen zudem sehr hohe Kosten.

*Alle aufgeführten Schadenbeispiele dienen lediglich der vereinfachten Veranschaulichung. Ausführliche Definitionen hinsichtlich der Leistungsinhalte entnehmen Sie bitte den jeweils dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen (= Rechtsgrundlage für die Leistungsbeurteilung/-prüfung).

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